1. Geltungsbereich / Vertragspartner
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Ballonica GbR und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist. Alle Ihre Träume können mit best zimpler casinos wahr werden. Die ganze Vielfalt des modernen Glücksspiels wartet auf Sie!
2. Animateure/Künstler
Gebuchte Animateure/Künstler unterliegen Künstlerverträgen. Sie haben somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Gage fällig. Bei einer Stornierung von weniger als 5 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird die gesamte Gage fällig. Die Stornierung muss schriftlich per Mail erfolgen.
Kinderschminken, Glitzer-Tattoos und Ballonmodellage: Bei Veranstaltungen im Freien müssen vom Auftraggeber entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, so dass die Dienstleistung nicht den Witterungen ausgesetzt ist. Der Auftraggeber muss eine Sitzmöglichkeit, für das Kinderschminken/Glitzer-Tattoos, zur Verfügung stellen. Dies entfällt, wenn das Equipment hinzu gebucht wird.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag angegebenen Gegenstände oder näher bezeichneten Artikel. Aus Mietvertrag gehen die
Zeiten für Anlieferung, Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie anfallenden Kosten und Sonderleistungen hervor.
Bei Abholung der Leihsache muss sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis identifizieren.
Bei Lieferung eines Leihartikels gilt folgendes: Bei Auf- und Abbau des Leihartikels ist mindestens eine vom Mieter gestellte Person erforderlich (nur zum Ab- und Aufrollen der aufblasbaren
Leihartikel).
Das bei Lieferung oder Abholung dem Mieter ausgehändigte Merkblatt zur Benutzung der Hüpfburg ist Gegenstand dieser AGBs.
Popcornmaschine und Zuckerwattenmaschine
Bei angemieteter Popcornmaschine / Zuckerwattenmaschine ist die Bedienungsanleitung strengstens einzuhalten.
– Es darf nur das mitgelieferte Popcornmais, Zucker und Öl verwendet werden.
– Es ist strengstens untersagt eigene Zutaten zu verwenden.
– Aus hygienischen Gründen können gekaufte Zutaten nicht mehr zurückgenommen werden.
4. Vertragsabschluss
Die Leihartikel können telefonisch oder per Email gebucht werden. Mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich Kinderevents Ballonica, das Mietobjekt vertragsgemäß und pünktlich bereitzustellen. Für die Unmöglichkeit der Bereitstellung haftet Kinderevents Ballonica nur, soweit diese aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erfolgt. Nur für diese Fälle steht dem Mieter ein Ersatzanspruch zu. Bei Auslieferung oder Abholung der Leihartikel wird eine Empfangsbestätigung unterzeichnet. Abholung und Rückgabe der Leihartikel ist am selben Tag.
5. Zahlungsbedingungen
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:
– Kinderevents Ballonica behält sich Vorkasse vor.
– Bei Anmietung einer unserer Eventmodule ist der fällige Betrag in voller Höhe spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag auf das Konto von Kinderevents Ballonica zu überweisen. Desweiteren ist ebenfalls die vereinbarte Kaution fällig. Diese wird bei Vertragsende und nach Feststellung des intakten Spielgerätes wieder an den Mieter erstattet.
– Bei Dienstleistungen durch einen Künstler wird der Rechnungsbetrag ebenfalls per Vorkasse fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
– Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird Kinderevents Ballonica wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Mieters/Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern bzw. eine Ausfallentschädigung (gem. Punkt 2 und 7) verlangen.
6. Rücktritt des Vermieters
In folgenden Fällen ist Kinderevents Ballonica berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten:
– nicht Einhaltung der Zahlungsvereinbarung,
– ungeeigneter Veranstaltungsort,
– ungeeignetes Aufsichtspersonal
7. Rücktritt des Mieters (Auftraggebers)
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Leihgebühr fällig. Bei einer Stornierung von weniger als 5 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird die gesamte Leihgebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich per Mail erfolgen.
8. Erfüllungsvoraussetzungen für den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
– Die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipments (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus);
– Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Ordnungsamt);
– Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse;
– ungehinderter Zugang zu diesem Ort ( bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter);
– ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes;
– Volljährige Beaufsichtigungsperson muss vom Mieter gestellt werden;
– Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht).
9. Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
– Sollte ein Defekt an unserer Leihsache festgestellt werden, so muss dieser Kinderevents Ballonica unverzüglich und vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden, so dass ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann.
– Eine Meldung bei Rückgabe der Leihsache wird von Kinderevents Ballonica nicht akzeptiert.
– Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist sofort der Betrieb einzustellen.
– Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft.
– Die Leihsache ist zum vereinbarten Rückgabetermin geordnet, sauber und trocken zurückzugeben.
– Ist eine Abholung durch Kinderevents Ballonica vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, die Leihsache abholfertig und aufladebereit zu halten.
– Muss die Leihsache gereinigt werden, berechnen wir 25,00 € pauschal pro Eventmodul.
– Muss die Leihsache repariert werden (Löcher, Risse), werden die Kosten dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
– Entstandene Schäden während der Nutzung sind unmittelbar bei Rückgabe zu melden.
10. Haftung / Gewährleistung
– Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang. Die Mieter haftet selbst für Sach- und Personenschäden.
– Für den ordnungsgemäßen Transport und die gefahrlose Benutzung der Leihartikel ist alleine der Mieter verantwortlich.
– Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. Kinderevents Ballonica übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Unfälle, die dem Mieter oder Dritten aus der Nutzung oder des Transports der Leihsache hervorgehen. Dies gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden.
– Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Leihartikel von einer volljährigen nüchternen Person ständig beaufsichtigt wird.
– Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, die Leihsache (Spielgerät/Hüpfburg/Spielekiste) nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem und trockenem (!) Zustand wieder zu verpacken und termingerecht an Kinderevents Ballonica zu übergeben. Bei unsachgemäßem Umgang oder Beschädigungen der Leihsache während der Nutzung, haftet der Mieter für die Reparatur- und Reinigungskosten. Wird die Leihsache stark verschmutzt zurückgegeben, berechnet Kinderevents Ballonica eine Reinigungsgebühr. Desweiteren trägt der Mieter für die Dauer des Ausfalls des Spielgerätes (Zeit der Reparatur/Reinigung des Spielgerätes) den gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens Kinderevents Ballonica.
Elektrisches Gebläse:
Nur die verantwortliche Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden, so dass keine Fremdteile angesaugt werden können.
11. Wetterrisiko
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen! Beim schlechten Wetter können Sie die Buchung ohne Probleme per Telefon stornieren. Maßgebend für uns ist der Wetterbericht auf der Seite “wetter.com”. Ist für den Veranstaltungstag Regen abgebildet, können Sie vor Mietbeginn vom Vertrag kostenfrei zurück treten. Wenn Sie die Mietsachen bereits abgeholt haben, liegt das Wetterrisiko jedoch bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass der Einsatz der Hüpfburgen bei Regen nicht geeignet ist.
12. Gefahrenübergang
Die Gefahr vor Verlust oder Beschädigung der Leihsache geht bei Lieferung durch Kinderevents Ballonica mit der Übergabe auf den Mieter über.
13. Datenschutz
– Die Daten, die für die Vertragsabwicklung notwendig sind, werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Mieter ermächtigt Kinderevents Ballonica und erklärt sich damit einverstanden, die von ihm übermittelten Daten für die Vertragsabwicklung im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
– Kinderevents Ballonica speichert und verwendet die persönlichen Daten des Mieters zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die Email-Adresse des Mieters werden von Kinderevents Ballonica nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen genutzt.
– Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Mieters an Dritte ist Kinderevents Ballonica untersagt. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung des Auftrages die Übermittlung von Daten erfordern.
– Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
Weitere Datenschutzhinweise – bitte hier klicken!
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetzt nichts anders vorgesehen, Dinslaken.
15. Salvatorische Klause
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt.